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Der Freistaat Sachsen besteht aus insgesamt 422 politisch selbständigen Städten und Gemeinden sowie zehn Landkreisen.1 Als kommunale Auftraggeber sind sie volkswirtschaftlich betrachtet ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Im Jahr 2016 hat die kommunale Ebene beim Einkauf von Gütern, Leistungen und Bauleistungen 1,17 Mrd. Euro oder 287 Euro pro Einwohner ausgegeben. Im darauffolgenden 2017 waren es 1,25 Mrd. Euro oder 307 Euro pro Einwohner. Gleichzeitig hat sie 24 000 (2016) bzw. 28 000 (2017) Vergabeverfahren durchgeführt. Dabei sieht sie sich insbesondere bei der Vergabe von Bauleistungen mit einer unzureichenden Anzahl an Bietern konfrontiert. Im Übrigen bestehen in der Vergabepraxis und Ausrichtung der Gebietskörperschaften große Unterschiede. In der Regel sind bei den Landkreisen und kreisangehörige Gemeinden personelle Engpässe, das Fehlen von Vergabestellen und eine unzureichende statistische Erfassung der Vergabeverfahren zu beklagen. Dazu spielen strategische Aspekte und die ausschließliche elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren nur eine marginale Rolle. Ganz anders zu beurteilen ist die Lage bei den drei kreisfreien Städten. Diese verfügen über eine organisierte Vergabestruktur und in den meisten Fällen eine statistische Erfassung der durchgeführten Vergabeverfahren. Alle kreisfreien Städte haben mit der Einbindung strategischer Vergabezwecken Erfahrung gemacht. |
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